Profil

Die Zusammenarbeit mit den Eltern

Für uns ist das Elternhaus der wichtigste Bestandteil in der Entwicklung eines Kindes. Wir als Kindertagesstätte möchten Sie als Eltern dabei unterstützen und Ihr Kind auf seinem Weg in die Schule begleiten. Dabei ist uns die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern sehr wichtig.

Unsere Ziele sind dabei:

  • Die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Eltern.
  • Eine offene Kommunikation zwischen Eltern und dem Träger bzw. der KITA.
  • Eine transparente Gestaltung unserer pädagogischen Arbeit.

Diese Ziele setzen wir wie folgt um:

  • Feste Bestandteile unserer Zusammenarbeit mit den Eltern sind Feste, Flohmärkte und andere gemeinsame Projekte.
  • Durch Elternabende und Umfragen werden die Bedürfnisse von Eltern und Kindern ermittelt und der Bedarf aus dem sozi-kulturellen Umfeld berücksichtigt.
  • Mit Aushängen, Artikeln in der Gemeindezeitung „brücke“ und unserer Homepage informieren wir über unsere Arbeit und schaffen so Transparenz.
  • Die Mitglieder des Kindertagesstättenausschusses unterstützen die pädagogische Arbeit und fördern die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und dem pädagogischen Personal.
  • Über die Sitzungsprotokolle werden die Inhalte der Ausschusssitzungen an die Elternschaft weitergegeben.
  • Durch Eltern-, Tür- und Angelgesprächen, sowie Elternabende und gemeinsame Veranstaltungen, fördern und festigen wir einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen Eltern und Erziehern.
  • Bildungs- und Erziehungsziele werden mit dem Kindertagesstättenausschuss gemeinsam weiterentwickelt.
  • In den Anmeldegesprächen werden Eltern über pädagogische und organisatorische Inhalte der Kindertagesstätte informiert. Informationsmaterialien über die Aufnahmekriterien, das Verfahren der Platzzusage, die Betreuungskosten und Öffnungszeiten werden den Eltern mitgegeben.

Das Bindeglied für diese Aufgaben ist der Kindertagesstättenausschuss. Er fungiert als Schnittstelle zwischen Eltern, Kindertagesstätte sowie dem Kirchenvorstand als deren Träger und setzt sich wie folgt zusammen:

  • acht Elternvertreter (jeweils zwei aus einer Gruppe), die von den Eltern gewählt werden.
  • der Leiterin der Kindertagesstätte
  • eines Vertreters/einer Vertreterin der ErzieherInnen
  • zwei Vertreter/Vertreterinnen des Kirchenvorstandes
  • der Gemeindepfarrer bzw. der Gemeindepfarrerin