Gottesdienste in besonderen Lebenssituationen

Dimissoriale

Dimissoriale ist die Zustimmung zu einer kirchlichen Amtshandlung, die außerhalb der Heimatgemeinde vorgenommen wird. Üblich ist es, dass ein Kind dort in die Gemeinde aufgenommen wird, wo es mit seinen Eltern lebt. Manchmal gibt es Gründe für Eltern, die eine andere Taufkirche nahelegen. Ähnliches gilt auch für den Traugottesdienst, der oft nicht in der Kirche des Wohnortes gefeiert wird.

Gründe dafür könnten sein: Sie ziehen die Kirche Ihrer Kindheit vor; die Kirche einer Gemeinde, wo Sie lieber zum Gottesdienst gehen; die Kirche, wo schon die ganze Herkunftsfamilie getauft wurde. Warum auch immer Sie sich so entscheiden: Sie müssen sich dann ein Dimissoriale (eine Freistellung) von dem eigentlich zuständigen Pfarrer/der Pfarrerin besorgen. Das Dimissoriale erhalten Sie im Gemeindebüro der Kirchengemeinde Ihres Wohnsitzes. Rufen Sie unser Büro an und bitten um ein Dimissoriale - wenn die Sekretärin Sie in unserer Datenbank findet, bereitet Sie es vor und lässt es vom Pfarrer/der Pfarrerin unterschreiben. Sie können sich das Formular dann zu den Sprechzeiten abholen oder um die Zusendung bitten.